Liebe Mitglieder,
mit Allgemeinverfügung vom 27.07.2021 hat der Landkreis Lüneburg ab heute, Mittwoch, 28. Juli 2021, Stufe 3 (Inzidenzwerte über 50) gemäß der Nds. Corona-VO festgelegt. Grund hierfür ist, dass die RKI-Inzidenzwerte für den Landkreis Lüneburg an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50 lagen. Der Landkreis Lüneburg hat mit seiner Allgemeinverfügung aber Ausnahmen von den ganz strengen Regelungen erlassen. Entsprechend Ziffer 2i gilt §16a Absatz 1 Satz 3 Nds. Corona-VO nicht, so dass grundsätzlich auch Kontaktsport zulässig bleibt.
Erwachsene:
Grundsätzlich darf die Anzahl der Personen im Rahmen der Regelungen des § 2 Absatz 1 Nds. Corona-VO, die in einem Boot sitzen, wieder nur nach der „Zwei Haushalte-Regelung“ stattfinden. Danach darf eine Person nur mit maximal 2 weiteren Personen eines anderen Haushalts Sport in der Öffentlichkeit betreiben. Mit der Regelung der Allgemeinverfügung des Landkreises öffnen sich aber Möglichkeiten für die Besetzung auch von Booten mit 3, 4 oder 5 Personen, da vollständig geimpfte und genesene Personen mit Nachweis nicht mitgezählt werden.
Personen, die keinen Nachweis über vollständigen Impfschutz oder Genesung haben, benötigen wieder einen aktuellen Test (nicht älter als 24 Stunden), um Sport in oder auf einer Sportstätte sowie in der Öffentlichkeit machen zu können. Ein Selbsttest (den jeder dann mitbringen muss) kann auch vor dem Training am Mittwoch und Samstag unter der Kontrolle von Jennifer Gill oder Reinhard Krüger abgelegt werden.
Daher bleibt es dabei, dass wir jeden Mittwoch von 18:00 – 20:00 Uhr und Samstag von 11:00 -12:30 Uhr das Bootshaus für den Individualsport öffnen und entsprechend der komplizierten Regeln auch Rudern im Mannschaftsboot anbieten können.
KIDS-Rudercamp, keine Änderungen
Alle geplanten Maßnahmen können erst einmal stattfinden, das Training ist für Gruppen bis 30 Personen weiterhin möglich. Einzige Änderung: Die Trainer/Betreuer müssen getestet sein, wenn nicht geimpft.
Rudern am Elbe-Seiten-Kanal:
Rudern im Einer und Zweier als Individualsport immer möglich, Vierer nur mit entsprechender Anzahl von Geimpften und/oder Genesenen mit Nachweis.
Das Bootshaus Lösegraben bleibt weiterhin geschlossen und darf nur von den Mitgliedern genutzt werden, denen eine Genehmigung hierfür erteilt wurde.
Kraftraum Bootshaus Ilmenau
Die Nutzung ist für Individualsport möglich, während der Nutzung ist die Anzahl auf 3 Personen aus 2 Haushalten gleichzeitig begrenzt. Zusätzlich dürfen bis zu drei Personen mit vollem Impfschutz/Genesene mit Nachweis Sport treiben. Der Mindestabstand von 2 Metern zueinander ist einzuhalten. Die maximale Gruppengröße beträgt 6 Personen. Alle Personen ohne Impfschutz/Nachweis der Genesung müssen einen aktuellen Test vorweisen können, ein Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
Wichtig:
Jeglicher Aufenthalt in und an den Bootshäusern ist per Eintrag in Listen und/oder Fahrtenbuch nachzuweisen!
Für alle Mitglieder, die einen Bootshausschlüssel haben und selbstständig ihr Training organisieren gilt: Fehlt der Nachweis eines erforderlichen Tests, da noch kein Impfschutz besteht oder kein Nachweis einer Genesung vorliegt, hat der Sporttreibende im Falle einer Prüfung der zuständigen Behörden die vollständigen Kosten des Verfahrens zu tragen!
Liebe Mitglieder, wir hoffen mit den Regelungen in unserem Verein trotz der schwierigen Voraussetzungen gute Möglichkeiten zum Sporttreiben anzubieten.
Beste Grüße
Reinhard Krüger