Einladung Jahreshauptversammlung

Jahreshauptversammlung Bootshaus Ilmenau 11:00 Uhr

An alle Mitglieder des

Lüneburger Ruder-Club WIKING von 1875 e.V.

per E-Mail

Einladung zur Hauptversammlung für das Jahr 2024

am Sonntag, den 9. März 2025 um 11:00 Uhr

im Bootshaus Ilmenau, Willy-Brandt-Straße 15

Liebe Mitglieder,

zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 9. März 2025 lädt der Lüneburger Ruder-Club Wiking von 1875 e.V. in das Bootshaus Ilmenau ganz herzlich ein.

Eingeladen sind alle Mitglieder und interessierte Eltern der Kinder. Stimmberechtigt sind laut Satzung alle Mitglieder, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und ein halbes Jahr Mitglied des Vereins sind.

 

Tagesordnung :

  1. Begrüßung, Feststellung der satzungsgemäß erfolgten Einladung und der Beschlussfähigkeit der Versammlung
  2. Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung des Jahres 2023 vom 25. Februar 2024, Änderungsanträge
  3. Jahres- und Kassenbericht des Vorstandes
  • Allgemeiner Vereinsbetrieb,
  • Sportbetrieb,
  • Jugendarbeit,
  • Kassenbericht
  1. Bericht der Kassenprüfer
  2. Entlastung des Vorstandes
  3. Neuwahlen von Vorstandsmitgliedern für die nächsten 2 Jahre:
    • Stellvertretender Vorsitzender Organisation,
    • Stellvertretender Vorsitzender Verwaltung (Kassenwart)
    • Vorstandsmitglied mit dem Aufgabenbereich Boote und Bootshaus,
    • Vorstandsmitglied für den Aufgabenbereich Jugendarbeit,
    • Vorstandsmitglied für den Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit
    • zwei Rechnungsprüfer für 1 Jahr
  1. Beschlussfassung über etwaige Anträge

Antrag des Vorstandes zur Festsetzung einer Umlage zur Finanzierung der Ausgaben für das Jubiläum.

Gem. § 9 Abs. 3 der Satzung kann die Mitgliederversammlung zur Deckung besonderer einmaliger Aufwendungen, die der Erfüllung des Vereinszweckes dienen, die Erhebung von Umlagen oder Nachschüssen für Vereinsschulden beschließen. Erhobene Sonderbeiträge dürfen einzeln und in Summe den Betrag von 200,00 € pro Kalenderjahr und Person nicht übersteigen.

 

Mitglieder gem. II 2a Beitragsordnung 

50 Euro

Mitglieder ohne eigenes Einkommen, Kinder, Jugendliche und in Berufsausbildung befindliche Erwachsene im Sinne von § 5 der Satzung gem. II 2b Beitragsordnung 

25 Euro

Familien, aus denen mindestens ein Elternteil Mitglied ist, wenn die Familie zu diesem Tarif optiert gem. II 2c Beitragsordnung 

75 Euro

Fördernde und passive Mitglieder gem. II 2d und f der Beitragsordnung

20 Euro

Der Einzug erfolgt mit dem Beitragseinzug zum 2. Quartal 2025

  1. Verschiedenes

Das Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 25. Februar 2024 hängt im Bootshaus Ilmenau aus.

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Reinhard Krüger

Begründung zur Erhebung der Umlage

Im Zusammenhang mit dem 150-jährigen Jubiläum entstehen viele Kosten für die Instandsetzung der Bootshäuser und der Grundstücke. Auch sind viele Ausgaben für die Ausstattung der Veranstaltung zu tätigen. Auch wenn bei der Veranstaltung selbst um Spenden für Getränke und Verpflegung gebeten werden wird, bedarf es zusätzlicher Einnahmen.

Zurück